Faktoren über 3,5 GOZ

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Faktoren über 3,5 GOZ

Faktoren über 3,5 GOZ

Liebe Patientinnen und Patienten,


wussten Sie eigentlich, dass die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) seit 1988 einen unveränderten Punktwert aufweist?
Zum Vergleich – seit 1991 hat sich die Inflationsrate in Deutschland so entwickelt:
Aktuell liegt der Verbraucherpreisindex bezogen auf das Basisjahr 1991 bei 166,6 %.
Die Preise sind also seit 1991 um 66,6 % gestiegen.

Gem. § 5 (2) GOZ bildet der Steigerungssatz 2,3 die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab.
Unter Berücksichtigung des aktuellen Preisniveaus müsste der Steigerungsfaktor für die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung mittlerweile bei 3,82 liegen.
Der heutige Grenzfaktor 3,5 müsste somit bei 5,81 liegen.
Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir unsere Preise entsprechend anpassen
müssen, denn auch in unserer Praxis kommen die Preissteigerungen an. Wir möchten Ihnen auch morgen noch unser Behandlungsangebot in gewohnter Qualität bieten können.

Bei den gesetzlich Versicherten hat eine jährliche Anpassung stattgefunden. Seit 2018 sind nun die Hälfte der Leistungen bei gesetzlich Versicherten besser bewertet als bei den privat Versicherten.

Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, sprechen Sie Ihren Versicherungsberater gerne auf dieses Thema an und fragen Sie nach einem zeitgemäßen Tarif. Einige unserer Patienten haben bereits Tarife, die mindestens bis zum Faktor 5,0 erstatten und sogar darüber hinaus.

Freundliche Grüße,

Ihre Dentalfamilie

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